Für Hauseigentümer

Aktualisierte Arbeitshilfe zur Kaufpreisaufteilung

14. Oktober 2022


Das BMF hat seine Arbeitshilfen zur Aufteilung eines Gesamtkaufpreises für ein bebautes Grundstück (Kaufpreisaufteilung) aktualisiert und die entsprechende Arbeitshilfe samt Anleitung mit Stand August 2022 veröffentlicht.





Eine solche Kaufpreisaufteilung ist dann erforderlich, wenn eine Immobilie zu einem Gesamtkaufpreis erworben wurde. Insoweit muss dann der Wert des Gebäudes aus dem Gesamtkaufpreis ermittelt werden, da nur auf diesen Abschreibungen zu berechnen sind, während der Grund und Boden keiner Abnutzung unterliegt.





Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung ist ein Gesamtkaufpreis für ein bebautes Grundstück nicht nach der sogenannten Restwertmethode, sondern nach dem Verhältnis der Verkehrswerte oder Teilwerte auf den Grund und Boden einerseits sowie das Gebäude andererseits aufzuteilen. Die von der FinVerw zur Verfügung gestellte Arbeitshilfe ermöglicht unter Berücksichtigung der höchstrichterlichen Rechtsprechung in einem typisierten Verfahren entweder eine Kaufpreisaufteilung selbst vorzunehmen oder die Plausibilität einer vorliegenden Kaufpreisaufteilung zu prüfen.





Handlungsempfehlung:





In materiell bedeutsamen Fällen ist empfehlenswert, eine Kaufpreisaufteilung auf das Gebäude einerseits und den Grund und Boden andererseits unmittelbar im Kaufvertrag vorzunehmen. Einer solchen vertraglichen Aufteilung ist grds. für steuerliche Zwecke zu folgen, wenn die gewählte Aufteilung nicht offensichtlich unzutreffend ist.


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