Energetische Sanierung von Gebäuden und Photovoltaik – steuerliche Aspekte

Aktuelle Ausgangslage

8. August 2023


Verschiedene Aspekte führen aktuell dazu, dass bei bestehenden selbstgenutzten oder auch vermieteten Immobilien energetische Sanierungen, der Ersatz alter Heizungsanlagen oder auch der Einsatz von PV-Anlagen angezeigt sein kann. Dies resultiert zum einen bereits aus wirtschaftlichen Überlegungen, die sich auf Grund der deutlich gestiegenen Heiz- und Strombezugskosten ergeben. Daneben spielen aber auch die gesetzlichen Rahmenbedingungen eine Rolle, die teilweise solche Maßnahmen kurz- oder mittelfristig erforderlich machen. Zu nennen sind





–  das auf nationaler Ebene nun beschlossene Gebäudeenergiegesetz („Heizungsgesetz“), welches auch bei Bestandsgebäuden zumindest mittelfristig vielfach Maßnahmen erforderlich macht und





–  auf EU-Ebene die Gebäuderichtlinie (Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden – Energy Performance of Buildings Directive, EPBD), welche den nationalen Gesetzgebern verbindliche Vorgaben macht, die energetische Sanierung von Bestandsgebäuden verbindlich zu regeln; insoweit steht die Verabschiedung der Richtlinie und deren nationale Umsetzung aber noch aus.





In all diesen Fällen sind auch steuerliche Aspekte zu beachten. Dabei stehen die steuerlichen Fördermaßnahmen im Vordergrund.


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