21. Mai 2026 Für Arbeitgeber, Für Arbeitnehmer und Arbeitgeber
Kein ermäßigter Steuersatz bei Auszahlung einer Kapitalleistung aus der betrieblichen Altersversorgung, die auf der Ausübung eines freien Kapitalwahlrechts des früheren Arbeitnehmers beruht
Vergütungen für mehrjährige Tätigkeiten werden dann, wenn diese als Einmalbetrag dem Stpfl. zufließen, bei der Einkommensteuer ermäßigt besteuert, um der durch die zusammengeballte Auszahlung drohenden Progressionswirkung zu begegnen. Der BFH ...
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