Zum Jahreswechsel 2019/2020 sind eine Vielzahl an steuerlichen Gesetzesänderungen in Kraft getreten. In dieser Beilage stellen wir die für die Praxis wichtigsten Änderungen nach Anwendungsbereichen geordnet dar und geben Hinweise zu den praktischen Konsequenzen.
Mit Wirkung ab dem 1.1.2020 wurde der Umsatzsteuersatz für Personenschienenbahnfernverkehr von 19 % auf 7 % gesenkt. Bisher galt der niedrigere Steuersatz nur für Strecken bis 50 km. Die Deutsche Bahn gibt diese Steuersatzsenkung an die Kunden als Preissenkung weiter.
Hinweis:
Seit dem 1.1.2020 werden Tickets mit dem reduzierten Mehrwertsteuersatz angeboten. Bereits erworbene Fahrkarten für eine Fahrt nach dem 31.12.2019 erfahren keine Ermäßigung.
Zwar wird die BahnCard 25 bzw. die BahnCard 50 weiterhin mit 19 % Umsatzsteuer belegt, dennoch sind ab dem 1.2.2020 auch die Kosten für diese gesenkt worden.