Im März dieses Jahres hat die FinVerw zur Vermeidung von Liquiditätsschwierigkeiten bei Unternehmen Billigkeitsmaßnahmen in Gestalt von stark vereinfachten zinslosen Steuerstundungen, Vollstreckungsverschonungen und Herabsetzungen von Steuervorauszahlungen ausgesprochen. Diese wurden grds. bis zum 31.12.2020 gewährt. Insoweit ist aktuell zu prüfen, ob bspw. Steuerstundungen aktuell auslaufen. Vorbereitungen auf die dann fälligen Zahlungen sind zu treffen oder es sind individuelle Anträge auf (weitere) Stundung zu stellen. Diese müssen dann ausführlich begründet werden. Gegebenenfalls verlangt die FinVerw (oder Gemeinde betreffend der Gewerbesteuer) auch Sicherheitsleistungen.