Bei natürlichen Personen erfolgt eine eindeutige Identifikation bei vielen Verwaltungsprozessen mittels der steuerlichen Identifikationsnummer, die jeder natürlichen Person unveränderlich zugeteilt wird. Bei Wirtschaftsunternehmen ist dieser Schritt noch nicht gegangen worden. Dies führt dazu, dass Informationen zu einem Unternehmen oftmals in verschiedensten Registern vorhanden sind, aber eine Zusammenführung mangels eindeutiger Identifikation nicht oder nur mit sehr großem Aufwand möglich ist. Diese Situation war Anlass für das „Gesetz zur Errichtung und Führung eines Registers über Unternehmensbasisdaten und zur Einführung einer bundeseinheitlichen Wirtschaftsnummer für Unternehmen und zur Änderung weiterer Gesetze“ (Unternehmensbasisdatenregistergesetz – UBRegG), das die Rechtsgrundlage für die Schaffung des sog. Registers über Unternehmensbasisdaten darstellt. Das Register wird alle Stammdaten wie Namen, Sitz, Geschäftsanschrift, Rechtsform und Wirtschaftszweig erfassen. Es schafft weiterhin die Voraussetzungen für die Einführung einer bundeseinheitlichen Wirtschaftsnummer, um eine register- und verwaltungsübergreifende Identifikation der Unternehmen zu ermöglichen. Als solche dient die bereits existierende Wirtschafts-Identifikationsnummer (steuerliche Identifikationsnummer). In der Praxis ist deren Einführung allerdings noch nicht erfolgt.
Hinweis:
Der bereits bestehende Datenaustausch bei natürlichen Personen mittels der steuerlichen Identifikationsnummer zeigt die deutliche Vereinfachung der Abläufe. Abzuwarten bleibt, wann ein solcher Schritt auch für Wirtschaftsunternehmen tatsächlich umgesetzt wird.