Jahresabschluss zum 31.12.2021: Aktuelle Bilanzierungsfragen

Bemessung von Rückstellungen für Zinsen auf Steuernachforderungen

8. Juni 2022


Sind in dem Jahresabschluss Rückstellungen für voraussichtlich anfallende Steuerzahlungen auszuweisen, so können ggf. auch die Zinsen auf diese Steuernachforderungen zu berücksichtigen sein. Dies betrifft z.B. die Fälle, in denen auf Grund einer steuerlichen Betriebsprüfung noch Steuerzahlungen anstehen. Insofern besteht aktuell eine Unsicherheit über die Höhe der anzusetzenden Steuerzinsen. Dies wegen der Tatsache, dass das Bundesverfassungsgericht die aktuelle gesetzliche Regelung, die eine Verzinsung mit einem festen Zinssatz von 6 % vorsieht, verfassungswidrig eingestuft hat und für Verzinsungszeiträume ab dem 1.1.2019 das aktuelle Gesetz nicht mehr angewendet werden darf. Vielmehr muss der Gesetzgeber bis zum 31.7.2022 eine verfassungskonforme Neuregelung treffen. Nun wurde vom BMF ein diesbezüglicher Gesetzentwurf vorgelegt. Dieser sieht für Verzinsungszeiträume ab dem 1.1.2019 einen Zinssatz von 1,8 % p.a. vor. Nach der Äußerung des Instituts der Wirtschaftsprüfer vom 25.2.2022 kann – ungeachtet der Tatsache, dass das Gesetzgebungsverfahren noch nicht abgeschlossen ist – aktuell bei der Bemessung von Rückstellungen für Steuernachzahlungszinsen dieser Zinssatz zu Grunde gelegt werden.





Hinweis:





Damit sind auch bereits bestehende Zinsrückstellungen zu überprüfen und ggf. anzupassen.


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