20. März 2025 Allgemein
Fahrtkosten eines (nicht erwerbstätigen) Teilzeitstudierenden zwischen seiner Wohnung und seinem Studienort
Beruflich veranlasste Aufwendungen, die im Rahmen einer Zweitausbildung (Berufsausbildung oder Studium) anfallen, können als (vorab entstandene) Werbungskosten steuerlich geltend gemacht werden. Hierzu gehören auch die Fahrtkosten zur Ausbildungsstätte. Hinsichtlich des ...
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