4. März 2026 Für alle Steuerpflichtigen
Geldgeschenk zu Ostern i.H.v. 20 000 € kein steuerfreies „übliches Gelegenheits- geschenk“
Geschenke unterliegen grds. der Schenkungsteuer, wobei insoweit umfangreiche persönliche Freibeträge vielfach dazu führen, dass tatsächlich keine Schenkungsteuer anfällt. Ausdrücklich steuerfrei gestellt sind „übliche Gelegenheitsgeschenke“. Dies sind insbesondere Geschenke im üblichen ...
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