17. Juli 2025 Für Bezieher von Kapitaleinkünften
Verfassungsmäßigkeit des Werbungskostenabzugsverbots bei Kapitaleinkünften
Bei den Einkünften aus Kapitalvermögen ist ein Werbungskostenabzug grundsätzlich ausgeschlossen. Werbungskosten sind vielmehr mit der Berücksichtigung des Sparer-Pauschbetrags von 1 000 € (bei Zusammenveranlagung: 2 000 €) abgegolten. Der BFH bestätigt mit Beschluss vom ...
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