11. September 2026 Für Hauseigentümer
Steuerbegünstigung für zu eigenen Wohnzwecken genutzte Baudenkmale: Kein Übergang der Begünstigung auf den Erben
Wird ein als Baudenkmal anerkanntes Gebäude (oder ein Gebäude in Sanierungsgebieten und städtebaulichen Entwicklungsbereichen) zu eigenen Wohnzwecken genutzt, so können Aufwendungen zur Erhaltung des Baudenkmals unter bestimmten Bedingungen als Sonderausgaben ...
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