Grundbesitzwerte für Zwecke der Grundsteuer: Erklärungsfrist 01.07.2022 bis 31.10.2022 - Checkliste für das Bundesmodell

Checklisten Bundesmodell

29. September 2022


Notwendig sind die folgenden Daten (alle anderen Daten ergeben sich aus dem Gesetz bzw. können – wie der Bodenrichtwert – öffentlich abgerufen werden):





a)   Checkliste I: Bundesmodell – unbebautes Grundstück





Checkliste I: Bundesmodell – unbebautes Grundstück





Angaben zum Eigentümer: 
Vorname, Nachname Anschrift Steuer-ID Finanzamt Steuernummer Anteil am Grundstück 
ggfs. Daten zu weiteren Eigentümern: Vorname, Nachname Anschrift Steuer-ID Finanzamt Steuernummer Anteil am Grundstück 
Angaben zum Grund und Boden: 
Lage des Grundstücks:  Straße und Hausnummer  Postleizahl und Ort  Einheitswertaktenkennzeichen (1) 
Grundstücksgröße in qm (2) Gemarkung Grundbuchblatt Flur Flurstück (ggfs. separat für alle Flurstücke dieser wirtschaftlichen Einheit) 




(1) Das Einheitswertaktenkennzeichen findet sich auf dem jährlichen Grundsteuerbescheid der Kommune, auf dem Einheitswertbescheid, auf dem Grundsteuer-Messbescheid und ggf. auf dem aktuellen Informationsschreiben des Finanzamtes (z.B. in NRW).





(2) Diese Angaben finden sich im notariellen Kaufvertrag oder auf dem Grundbuchauszug und ggf. auf dem aktuellen Informationsschreiben des Finanzamtes (z.B. in NRW).





b)   Checkliste II: Bundesmodell – Wohngrundstück





Checkliste II: Bundesmodell – Wohngrundstück





Angaben zum Eigentümer: 
Vorname, Nachname Anschrift Steuer-ID Finanzamt Steuernummer Anteil am zu bewertenden Grundstück 
ggfs. Daten zu weiteren Eigentümern: Vorname, Nachname Anschrift Steuer-ID Finanzamt Steuernummer Anteil am zu bewertenden Grundstück 
Art des Grundstücks: 
Wohngrundstück: (2) Einfamilienhaus (3) Zweifamilienhaus (4) Mietwohngrundstück (5) Wohnungseigentum 
Angaben zum Grund und Boden: 
Lage des Grundstücks:  Straße und Hausnummer  Postleizahl und Ort  Einheitswertaktenkennzeichen (1) 
Grundstücksgröße in qm (2) Gemarkung Grundbuchblatt Flur Flurstück (ggfs. separat für alle Flurstücke dieser wirtschaftlichen Einheit) 
Anteil am Grund und Boden (3) 
Angaben bei Wohngrundstücken zum Ertragswert:ggfs. gesondert für jedes Gebäude
Baujahr (bzw. Angabe, dass Gebäude vor 1949 erstmals bezugsfertig war) Anzahl Garagen (nicht Außenstellplätze)/Tiefgaragenstellplätze Anzahl Wohnungen Wohnfläche der einzelnen Wohnungen in qm (4) 
bei vermietetem Mehrfamilienhaus: (Angabe je Raum) Nutzfläche von sonstigen Räumen Nutzung (z.B. Heizungsraum) 
bei (teilweiser) Nutzung nicht zu Wohnzwecken: (z.B. Büro oder Ladenlokal) Nutzfläche 
Angabe, ob sich ein Baudenkmal auf dem Grundstück befindet 
Besteht für das Gebäude eine Abbruchverpflichtung? Falls ja, in welchem Jahr muss abgebrochen werden? 
Erfolgte eine Kernsanierung? Falls ja, in welchem Jahr wurde diese abgeschlossen? 
Befinden sich auf dem Grundstück fremde Gebäude? 
Ist der Erklärende Erbbaunehmer? 




(1) Das Einheitswertaktenkennzeichen findet sich auf dem jährlichen Grundsteuerbescheid der Kommune, auf dem Einheitswertbescheid, auf dem Grundsteuer-Messbescheid und ggf. auf dem aktuellen Informationsschreiben des Finanzamtes (z.B. in NRW).





(2) Diese Angaben finden sich im notariellen Kaufvertrag oder auf dem Grundbuchauszug und ggf. auf dem aktuellen Informationsschreiben des Finanzamtes (z.B. in NRW).





(3) bei Alleineigentum: 100 %; bei Eigentumswohnung bspw. 444/10 000





(4) Hinweis: In die Wohnfläche sind Nutzflächen wie Keller, Garage, Heizungsräume etc. nicht einzubeziehen.





c)   Checkliste III: Bundesmodell – Nichtwohngrundstück





Checkliste III: Bundesmodell – Nichtwohngrundstück





Angaben zum Eigentümer: 
Vorname, Nachname Anschrift Steuer-ID Finanzamt Steuernummer Anteil am zu bewertenden Grundstück 
ggfs. Daten zu weiteren Eigentümern: Vorname, Nachname Anschrift Steuer-ID Finanzamt Steuernummer Anteil am zu bewertenden Grundstück 
Art des Grundstücks: 
Nichtwohngrundstück: (1) Teileigentum (2) Geschäftsgrundstück (3) gemischt genutztes Grundstück (4) sonstiges bebautes Grundstück 
Angaben zum Grund und Boden: 
Lage des Grundstücks:  Straße und Hausnummer  Postleizahl und Ort  Einheitswertaktenkennzeichen (1) 
Angaben zum Grund und Boden: 
Grundstücksgröße in qm (2) Gemarkung Grundbuchblatt Flur Flurstück (ggfs. separat für alle Flurstücke dieser wirtschaftlichen Einheit) 
Anteil am Grund und Boden (3) 
Angaben bei Nichtwohngrundstücken zum Sachwert:ggf. gesondert für jedes Gebäude
(Lageplan-)Nummer Gebäudeart Baujahr Bruttogrundfläche in qm davon für Zivilschutz (in qm) 
Besteht für das Gebäude eine Abbruchverpflichtung? Falls ja, in welchem Jahr muss abgebrochen werden? 
Erfolgte eine Kernsanierung? Falls ja, in welchem Jahr wurde diese abgeschlossen? 
Befinden sich auf dem Grundstück fremde Gebäude? 
Ist der Erklärende Erbbaunehmer? 




(1) Das Einheitswertaktenkennzeichen findet sich auf dem jährlichen Grundsteuerbescheid der Kommune, auf dem Einheitswertbescheid, auf dem Grundsteuer-Messbescheid und ggf. auf dem aktuellen Informationsschreiben des Finanzamtes (z.B. in NRW).





(2) Diese Angaben finden sich im notariellen Kaufvertrag oder auf dem Grundbuchauszug und ggf. auf dem aktuellen Informationsschreiben des Finanzamtes (z.B. in NRW).





(3) bei Alleineigentum: 100 %; bei Eigentumswohnung bspw. 444/10 000


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