Die BioNTech SE hat in 2022 eine Dividende ausgeschüttet. In den Fällen, in denen die Anleger keine Aktien, sondern ADRs (American Depository Receipts) halten bzw. gehalten haben, wurden zu Recht zweimal Steuerabzugsbeträge (Kapitalertragsteuer, Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer) einbehalten.
Die Finanzbehörde Hamburg weist mit Kurzinformation v. 17.4.2023 darauf hin, dass betroffene Stpfl. sich die zu viel einbehaltenen Steuerabzugsbeträge im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung für das Jahr 2022 erstatten lassen können. Dazu ist es erforderlich, dass sie sich von der inländischen Hinterlegungsstelle (Bank of New York (BNY) Mellon, Frankfurt am Main) eine Einzelsteuerbescheinigung ausstellen lassen.
Hinweis:
Die BioNTech SE hat auf ihrer Homepage ein Muster für den Antrag auf Erteilung der Einzelsteuerbescheinigung zum Herunterladen zur Verfügung gestellt.