Zum 1.1.2022 erfolgt eine weitere Stufe der Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns, und zwar
von bislang 9,60 € je Stunde auf dann 9,82 € je Stunde. Zum 1.7.2022 erfolgt eine weitere
Erhöhung auf 10,45 €.
Handlungsempfehlung:
Bei betroffenen Arbeitnehmern, also solchen, bei denen der vereinbarte Lohn zwischen 9,60 € und 9,82 €
je Stunde liegt, sind zum 1.1.2022 Anpassungen erforderlich. Vorsicht ist geboten in den Fällen, in denen
die Anpassung des Mindestlohns dazu führt, dass die 450 €-Grenze überschritten wird. Dann entsteht
entweder ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis oder die Arbeitszeit muss entsprechend
vermindert werden, damit bei dem angehobenen Stundenlohn die 450 €-Grenze weiter eingehalten wird.
Hinweis:
Im politischen Raum ist eine Erhöhung des Mindestlohns auf 12,00 € und auch eine Anpassung der
Minijob-Grenze geplant. Wann dies umgesetzt wird, ist aber noch ungewiss.
Daneben ist zu beachten, dass es etliche Branchen-Mindestlöhne gibt. Diese werden von
Gewerkschaften und Arbeitgebern in einem Tarifvertrag ausgehandelt und von der Politik für
allgemeinverbindlich erklärt. Branchen-Mindestlöhne gelten für alle Betriebe der Branche – auch
für die, die nicht tarifgebunden sind. Zum 1.1.2022 werden auch verschiedene Mindestlöhne
nach oben angepasst, nicht nur aus aktuellen Tarifverhandlungen (so bspw. in der
Gebäudereinigung und dem Elektrohandwerk), sondern auch aus bereits laufenden
Vereinbarungen.