Für Unternehmer und Freiberufler

Ermäßigter Umsatzsteuersatz auf E-Books

11. März 2020

Gesetzlich verankert wurde nun – mit Wirkung ab dem 18.12.2019 – die Anwendung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes von 7 % auf E-Books usw. Dies gilt für die Überlassung in elektronischer Form von




  • Büchern, Broschüren und ähnlichen Drucken,

  • Zeitungen und anderen periodischen Druckschriften, auch mit Bildern oder Werbung enthaltend (ausgenommen Anzeigenblätter, Annoncen-Zeitungen und dergleichen, die überwiegend Werbung enthalten),

  • Bilderalben, Bilderbüchern und Zeichen- oder Malbüchern für Kinder,

  • Noten, handgeschrieben oder gedruckt, auch mit Bildern, auch gebunden,

  • kartografischen Erzeugnissen aller Art, einschließlich Wandkarten, topografischer Pläne und Globen, gedruckt,

  • Tonträgern, die ausschließlich die Lesung eines Buches beinhalten.


Begünstigt ist auch die Bereitstellung eines Zugangs zu Datenbanken, die eine Vielzahl von elektronischen Büchern, Zeitungen oder Zeitschriften oder Teile von diesen enthalten.


Ausgeschlossen ist der ermäßigte Steuersatz allerdings in folgenden Fällen:




  • Veröffentlichungen, die vollständig oder im Wesentlichen aus Videoinhalten oder hörbarer Musik bestehen,

  • Erzeugnisse, für die Beschränkungen als jugendgefährdende Trägermedien oder Hinweispflichten nach dem Jugendschutzgesetz bestehen, sowie

  • Veröffentlichungen, die vollständig oder im Wesentlichen Werbezwecken, einschließlich Reisewerbung, dienen.


Handlungsempfehlung:


Insoweit muss die Rechnungsstellung angepasst werden.

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