Zum Bilanzstichtag bestehende Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind sorgfältig daraufhin zu prüfen, ob Zweifel an der Werthaltigkeit auf Grund möglicher Zahlungsschwierigkeiten der Kunden durch Wertabschläge Rechnung zu tragen ist. Insoweit sind alle wertbegründenden Ereignisse bis zum Bilanzstichtag – auch wenn diese ggf. erst später bis zur Bilanzaufstellung bekannt werden – zu berücksichtigen. Anlass für Wertberichtigungen sind alle Erkenntnisse über mögliche Zahlungsschwierigkeiten, wie bspw.
– schleppende Zahlungen,
– mehrfache erfolglose Zahlungserinnerungen/Mahnungen,
– Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden.
Hinweis:
Diese Fälle sollten sorgfältig dokumentiert werden. Dabei sind vorrangig Einzelwertberichtigungen zu prüfen, aber auch allg. wirtschaftliche Schwierigkeiten einer Branche können Anlass für die Überprüfung/Bildung von Pauschalwertberichtigungen sein.
– schleppende Zahlungen,
– mehrfache erfolglose Zahlungserinnerungen/Mahnungen,
– Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden.
Hinweis:
Diese Fälle sollten sorgfältig dokumentiert werden. Dabei sind vorrangig Einzelwertberichtigungen zu prüfen, aber auch allg. wirtschaftliche Schwierigkeiten einer Branche können Anlass für die Überprüfung/Bildung von Pauschalwertberichtigungen sein.