Für Arbeitnehmer und Arbeitgeber

Hinzuverdienstgrenze bei vorgezogener Altersrente entfallen

3. April 2023


In der gesetzlichen Rentenversicherung sind zum 1.1.2023 die Hinzuverdienstmöglichkeiten bei vorgezogenen Altersrenten und Erwerbsminderungsrenten grundlegend reformiert worden:





–  Frührentner können dann beliebig viel hinzuverdienen, ohne dass die Rente gekürzt wird. Damit soll der Übergang vom Erwerbsleben in den Altersruhestand flexibler ausgestaltet werden können.





–  Im Bereich der Erwerbsminderungsrenten sind die Hinzuverdienstmöglichkeiten deutlich ausgeweitet worden. Beim Bezug einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung ergibt sich 2023 eine Hinzuverdienstgrenze von rund 35 650 €, bei Renten wegen voller Erwerbsminderung von rund 17 820 €. Für Erwerbsminderungsrenten gilt weiterhin, dass eine Beschäftigung oder selbständige Tätigkeit nur im Rahmen des festgestellten Leistungsvermögens ausgeübt werden darf, welches Grundlage für die Erwerbsminderungsrente ist. Anderenfalls kann der Anspruch auf die Rente trotz Einhaltung der Hinzuverdienstgrenzen entfallen.





Hinweis: Damit können Altersrenten ab 1.1.2023 unabhängig von der Höhe des Hinzuverdienstes in voller Höhe bezogen werden.


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