Für Bezieher von Kapitaleinkünften

Kapitalmaßnahme Hewlett-Packard Company (USA) im Jahr 2015, eBay Inc. (USA) im Jahr 2015 und Kraft Foods Inc. (USA) im Jahr 2012

29. September 2022


Die steuerliche Behandlung der Kapitalmaßnahme der Hewlett-Packard Company (USA) im Jahr 2015, der eBay Inc. (USA) im Jahr 2015 und der Kraft Foods Inc. (USA) im Jahr 2012 haben die Rechtsprechung beschäftigt. Hierzu hat der BFH in 2021 mit drei Urteilen entschieden, dass in diesen Fällen die übernommenen Anteile steuerlich an die Stelle der bisherigen Anteile treten. Da die „alten“ Anteile im vorliegenden Fall einer Abspaltung – anders als bspw. bei einem Anteilstausch im Rahmen einer Verschmelzung – nicht untergehen, sind die ursprünglichen Anschaffungskosten auf die „alten“ und „jungen“ Anteile aufzuteilen. Hierbei ist grundsätzlich auf die Verhältnisse im Zeitpunkt der Abspaltung abzustellen. Ein Kapitalertrag ergibt sich nicht. Die Banken haben dies damals aber anders behandelt: Die depotführenden Stellen buchten für die „jungen“ Anteile die Anschaffungskosten in Höhe des Börsenkurses am ersten Handelstag ein. Außerdem wurde in gleicher Höhe ein steuerpflichtiger Kapitalertrag abgerechnet.





Die FinVerw hat nun mit Schreiben vom 15.6.2022 (Az. IV C 1 – S 2252/19/10028 :018) zu dieser Rechtsprechung Stellung genommen. Die Urteilsgrundsätze des BFH sind in allen noch offenen Fällen anzuwenden und führen zu einer Minderung des bisher angesetzten steuerpflichtigen Kapitalertrags. Insoweit sind Korrekturen im Rahmen der Einkommensteuer der betroffenen Anleger vorzunehmen.





Es werden auch Lösungen angeboten für die Fälle, in denen die entsprechenden Einkommensteuerveranlagungen schon bestandskräftig sind. Insbesondere wird hier eine Kompensation zum Zeitpunkt der Veräußerung ermöglicht.





Handlungsempfehlung:





Betroffene Stpfl. sollten prüfen, auf welchem Weg eine Korrektur des damals fehlerhaft vorgenommenen Kapitalertragsteuerabzug möglich ist.


Zur Übersicht