Für alle Steuerpflichtigen

Keine Grunderwerbsteuerbefreiung bei Übertragung und Tausch von Miteigentumsanteilen unter Geschwistern

22. Oktober 2021


Die Übertragung von Grundvermögen unterliegt grds. der Grunderwerbsteuer. Hiervon ausgenommen ist allerdings die Übertragung von Eltern auf ihre Kinder und umgekehrt. Dagegen ist nicht steuerbefreit die Übertragung eines Grundstücks zwischen Geschwistern. Der BFH stellt nun mit Beschluss vom 25.5.2021 (Az. II B 87/20) klar, dass die Übertragung zwischen Geschwistern auch dann nicht steuerbefreit ist, wenn dem eine Übertragung des Grundstücks von den Eltern vorausgeht. Insoweit ist keine zusammengefasste Betrachtung vorzunehmen.





Der BFH führt ausdrücklich aus, dass selbst bei einer Schenkung mit Auflage kein abgekürzter Leistungsweg vorliegt, der der Zusammenschau zugänglich wäre, wenn der Gegenstand der Auflage bereits ganz oder teilweise Gegenstand der Zuwendung des ursprünglichen Schenkers an den Erstbeschenkten war. Denn in diesem Falle hätte der Schenker den Gegenstand der Auflage auch unmittelbar dem Zweitbeschenkten zuwenden können. Es stellt keine Abkürzung, sondern eine Verlängerung des Leistungswegs dar, wenn der Schenker dasjenige, was er im Ergebnis dem Zweitbeschenkten zuwenden will, dem Erstbeschenkten mit der Auflage zuwendet, es an den Zweitbeschenkten weiterzureichen, statt eine unmittelbare Zuwendung an den Zweitbeschenkten zu bewirken.





Handlungsempfehlung:





In solchen Fällen muss also stets vorausschauend überlegt werden, welcher Person letztlich das Grundstück zuge-wendet werden soll.


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