Im zweiten Rechtsgang hat das Finanzgericht Düsseldorf nun mit Urteil vom 5.11.2019 (Aktenzeichen 15 K 1338/19 E) entschieden, dass ein Torwarttrainer Kosten für ein Sky-Bundesliga-Abo als Werbungskosten von der Steuer absetzen kann. Der Stpfl. war bei einem Lizenzfußballverein als Torwarttrainer angestellt. In seiner Steuererklärung machte er die Kosten für das Paket „Fußball Bundesliga“ seines Abonnements bei dem Pay-TV-Sender „Sky“ als Werbungskosten geltend. Er gab an, dass er diesen Teil seines Abonnements beruflich genutzt habe. Er müsse sich diverse Fußballspiele ansehen, um im Fußballgeschäft auf dem Laufenden zu bleiben.
Im ersten Rechtsgang hatte das Finanzgericht den Werbungskostenabzug noch abgelehnt, da Zielgruppe des Pakets „Fußball Bundesliga“ kein Fachpublikum sei, sondern die Allgemeinheit. Die entsprechenden Kosten für ein Sky-Bundesliga-Abo seien daher – wie bei dem Bezug einer Tageszeitung – immer privat veranlasst, auch wenn ein Stpfl. ein berufliches Interesse daran habe. Diese Sichtweise hatte der Bundesfinanzhof dann im Revisionsverfahren mit Urteil vom 16.1.2019 (Aktenzeichen VI R 24/16) abgelehnt. Vielmehr sei entscheidungserheblich, ob das Abo tatsächlich nahezu ausschließlich beruflich genutzt werde. Denn das Abonnement umfasst nicht den Bereich Sport allgemein, sondern tatsächlich nur Spiele der Fußball-Bundesliga. Der Bundesfinanzhof hat das Verfahren zur weiteren Aufklärung des Sachverhalts an das Finanzgericht Düsseldorf zurückverwiesen.
Im zweiten Rechtsgang hat das Finanzgericht Düsseldorf der Klage nach einer umfassenden Anhörung des Stpfl. und der Vernehmung von Zeugen stattgegeben. Der Stpfl. habe das Sky-Bundesliga-Abo nahezu ausschließlich beruflich genutzt. Er habe für seine Trainertätigkeit Spielszenen ausgewertet, sich über Spieler sowie Vereine umfassend informiert und sich zugleich für eigene Pressestatements rhetorisch geschult. Den Inhalt des Fußball-Pakets habe der Stpfl. allenfalls in einem unbedeutenden Umfang privat angeschaut.
Hinweis:
Der Präsident des Finanzgerichts betont in einer Kommentierung des Urteils aber auch, dass diese Entscheidung einen Einzelfall betrifft und daher der steuerliche Abzug der Aufwendungen für ein Sky-Abo die Ausnahme bleibt. Für den Einzelfall müsste nachgewiesen werden, dass eine (nahezu) ausschließliche berufliche Nutzung erfolgt.