Für Arbeitnehmer und Arbeitgeber

Pflegebranche: Erhöhung des Mindestlohns

16. Juni 2020

Am 28.1.2020 hat sich die Pflegekommission auf höhere Mindestlöhne für Beschäftigte in der Altenpflege geeinigt: Ab 1.7.2020 sollen die Mindestlöhne für in der Pflege tätigen Personen im Osten und im Westen in vier Schritten auf einheitlich 12,55 € pro Stunde steigen. Die Angleichung der regional unterschiedlichen Pflegemindestlöhne wird zum 1.9.2021 endgültig vollzogen. Die Pflegekommission hat darüber hinaus zum ersten Mal auch einen Pflegemindestlohn für qualifizierte Pflegehilfskräfte und für Pflegefachkräfte festgelegt.


Die geplanten Erhöhungsschritte im Einzelnen:


Für Pflegehilfskräfte:



































  alle anderen Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen
ab 1.5.2020 11,35 € 10,85 €
ab 1.7.2020 11,60 € 11,20 €
ab 1.4.2021 11,80 € 11,50 €
ab 1.9.2021 12,00 € 12,00 €
ab 1.4.2022 12,55 € 12,55 €

Für qualifizierte Pflegehilfskräfte (Pflegekräfte mit einer mindestens einjährigen Ausbildung und einer entsprechenden Tätigkeit):

























  alle anderen Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen
ab 1.4.2021 12,50 € 12,20 €
ab 1.9.2021 12,50 € 12,50 €
ab 1.4.2022 13,20 € 13,20 €

Für Pflegefachkräfte:




















  alle anderen Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen
ab 1.7.2021 15,00 € 15,00 €
ab 1.4.2022 15,40 € 15,40 €

Hinweis:

Dies muss noch durch eine Verordnung umgesetzt werden. Hinzuweisen ist darauf, dass der spezielle Pflegemindestlohn z.B. bei Pflegekräften in Privathaushalten nicht gilt; dort gilt der allgemeine gesetzliche Mindestlohn mit aktuell 9,35 € je Stunde.

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