Für Unternehmer und Freiberufler

Spenden für technische Hilfe zur Reparatur kriegsbeschädigter Infrastruktur in der Ukraine

19. Mai 2023


Die FinVerw hat mit Schreiben v. 13.3.2023 (Az. III C 2 – S 7500/22/10005 :005) die Billigkeitsmaßnahmen im Zusammenhang mit Hilfsmaßnahmen zur Unterstützung der vom Krieg in der Ukraine Geschädigten erweitert.





Bei einer unentgeltlichen Leistung, die unmittelbar die Reparatur von kriegsbeschädigter Infrastruktur in der Ukraine zum Ziel hat, sieht die FinVerw aus Billigkeitsgründen bis zum 31.12.2023 von der Besteuerung einer unentgeltlichen Wertabgabe ab. Dies umfasst z.B. die unentgeltliche Bereitstellung von Baumaterialien, Baumaschinen, technischen Einrichtungen und Personal jeweils einschließlich etwaiger Transportleistungen. In diesen Fällen ist aus Eingangsleistungen des Unternehmers dennoch der Vorsteuerabzug möglich.





Handlungsempfehlung:





Die Verwendung sollte sorgfältig dokumentiert werden.


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