Im Hinblick auf das Urteil des BFH v. 21.2.2018 (Az. VI R 18/16) zur Steuerermäßigung bei Aufwendungen für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse und für die Inanspruchnahme haushaltsnaher Dienstleistungen gibt die FinVerw nun Anwendungshinweise. Für Handwerkerleistungen der öffentlichen Hand, die nicht nur einzelnen Haushalten, sondern allen an den Maßnahmen der öffentlichen Hand beteiligten Haushalten zugutekommen, ist nach diesem Urteil eine Begünstigung ausgeschlossen. Im Urteilsfall ging es um den Ausbau des allgemeinen Versorgungsnetzes und die Erschließung einer Straße. Insoweit fehlt es an einem räumlich-funktionalen Zusammenhang der Handwerkerleistungen mit dem Haushalt des einzelnen Grundstückseigentümers. Nun wird in Bezug auf die bisherige Verwaltungsmeinung zu Aufwendungen für Straßenreinigung und Winterdienst folgende Ansicht vertreten:
Maßnahme | begünstigt | nicht begünstigt | Haushaltsnahe Dienstleistung | Handwerkerleistung |
Straßenreinigung | ||||
- Fahrbahn | x | |||
- Gehweg | x | |||
Winterdienst | ||||
- Fahrbahn | x | x | ||
- Gehweg | x |
Hinweis:
Diese geänderte Sichtweise ist in allen offenen Steuerfällen zu beachten.