Von der Bundesregierung wurden zusätzliche Entlastungen für Unternehmen beschlossen. Im Kern sind zwei Maßnahmen vorgesehen:
– Für alle Unternehmen des produzierenden Gewerbes: Für das produzierende Unternehmen soll die Stromsteuer deutlich abgesenkt werden und zwar zunächst für die Jahre 2024 und 2025. Eine zeitliche Weiterführung für die Jahre 2026 bis 2028 steht unter dem Vorbehalt der Finanzierungsmöglichkeit aus dem laufenden Bundeshaushalt. Konkret soll die Stromsteuer von 1,537 ct/kWh auf das EU-zulässige Mindestmaß von 0,05 ct/kWh gesenkt werden. Der Spitzenausgleich, der die energieintensiven Unter-nehmen bislang weitgehend von der Stromsteuer befreit hat, wird dadurch entbehrlich. Mit dieser Absenkung der Stromsteuer werden produzierende Unternehmen jedweder Größenklasse und Branche bei den Stromkosten entlastet.
– Für besonders energieintensive Unternehmen: Darüber hinaus ist für besonders energieintensive Betriebe eine weitergehende Entlastung vorgesehen dadurch, dass die Strompreiskompensation ver-längert und für rund 90 besonders stromintensive Unternehmen um eine weitere Komponente ergänzt werden soll.
Hinweis:
Die gesetzliche Umsetzung steht noch aus, so dass der genaue Anwendungsbereich dieser Entlastungen noch offen ist. Daneben ist darauf hinzuweisen, dass diese Entlastungen neben die bereits umgesetzten Maßnahmen treten, nämlich die Abschaffung der EEG-Umlage und der Bundeszuschuss zu den Netz-entgelten.