Für Unternehmer und Freiberufler

Umsatzsteuerbefreiung für Leistungen eines Gästeführers in einem Museum

29. September 2022


Der BFH hatte zu entscheiden, ob die Umsätze des Stpfl. aus seiner Tätigkeit als Gästeführer in einem Museum umsatzsteuerfrei sind. Das Museum ist ausschließlich über Gruppenführungen begehbar. Auftraggeber des Stpfl. ist eine gemeinnützige Stiftung, die das Museum betreibt und dabei steuerfreie Umsätze an die Museumsbesucher erbringt. Die für den Stpfl. zuständige Bezirksregierung hatte ihm für die Streitjahre bescheinigt, dass er als Museumsführer die gleichen kulturellen Aufgaben erfülle wie vergleichbare Einrichtungen in öffentlich-rechtlicher Trägerschaft. Dem Antrag des Stpfl., seine Umsätze als Gästeführer im Museum umsatzsteuerfrei zu belassen, folgte das Finanzamt nicht.





Der BFH bestätigt nun mit Entscheidung v. 26.1.2022 (Az. XI R 19/19), dass vorliegend der Museumsführer steuerfreie Umsätze erbringt. Zwar könne sich der Stpfl. – wie im Klageverfahren ergänzend vorgetragen – nicht auf die Steuerbefreiung der Mehrwertsteuersystem-Richtlinie für Schul- oder Hochschulunterricht stützen. Dies, weil der „Unterricht“ des Stpfl. allenfalls ein spezialisierter Unterricht wäre, der für sich allein nicht der für den Schul- und Hochschulunterricht kennzeichnenden Vermittlung, Vertiefung und Entwicklung von Kenntnissen und Fähigkeiten in Bezug auf ein breites und vielfältiges Spektrum von Stoffen gleichkäme, auf die der EuGH insoweit neuerdings abstellt.





Allerdings erbringe der Museumsführer wie das Museum steuerfreie Leistungen. Die Steuerbefreiung für die Leistungen eines Museums oder einer gleichartigen Einrichtung umfasst sachlich nicht nur die Einräumung von Eintrittsberechtigungen in das Museum, sondern z.B. auch andere typische Museumsleistungen mit Kulturbezug. Das Museum, mit dem die gleichartige Einrichtung ihre Museumsleistung erbringt, kann auch das Museum einer dritten Person sein. Jedenfalls bei einem Museum, das nur in Begleitung eines Gästeführers besucht werden darf, ist die Führung der Museumsgäste eine typische Museumsleistung.





Hinweis:





Vorliegend war nicht der Fall zu entscheiden, wie die Leistungen eines Museumsführers einzustufen sind, wenn das Museum auch – wie im Regelfall – ohne Führung besucht werden kann. Vieles spricht dafür, dass auch in dieser Konstellation der Museumsführer umsatzsteuerfreie Leistungen erbringt. Voraussetzung ist, dass er eine entsprechende Bescheinigung der Bezirksregierung vorlegen kann.


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