Allgemein

Umsatzsteuerverprobung für 2020

12. Mai 2021

Die temporäre Absenkung der Umsatzsteuersätze für den Zeitraum 1.7. bis 31.12.2020 stellte für die Unternehmen sowohl zum Zeitpunkt der Absenkung zum 1.7.2020 als auch mit der Wiederanhebung zum 31.12.2020 eine besondere Herausforderung dar. In der Praxis war die Anwendung der richtigen Steuersätze vielfach schwierig. Dies muss nun bei der Erstellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2020 überprüft werden und ggf. müssen Korrekturen erfolgen.

Hinweis:

Empfehlenswert ist die Durchführung einer Umsatzsteuerverprobung. Dabei wird von steuerrelevanten Konten die Umsatzsteuer bzw. Vorsteuer manuell bestimmt und nach Saldierung mit den Daten der Voranmeldung abgeglichen.
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