Für Arbeitgeber, Für Arbeitnehmer und Arbeitgeber

Verpflegungspauschale: Aktuell gelten noch die bisherigen Werte

6. März 2024


Mit dem Wachstumschancengesetz sollten auch Änderungen im Lohnsteuerrecht erfolgen. So sollten insbesondere die Verpflegungspauschalen ab dem 1.1.2024 und auch der Freibetrag für Zuwendungen an Arbeitnehmer im Rahmen von Betriebsveranstaltungen angehoben werden. Dieses Gesetzgebungsverfahren wurde nicht abgeschlossen, vielmehr hat der Bundesrat den Vermittlungsausschuss angerufen. Dieser wird erst dann über das Gesetzgebungsverfahren beraten, wenn der Bundeshaushalt für 2024 beschlossen ist. Insofern ist aktuell noch nicht absehbar, ab wann das Gesetz in Kraft tritt und welche Änderungen letztlich beschlossen werden.





Aktuell gelten damit weiterhin folgende steuerliche Verpflegungspauschalen:





Abwesenheit von der Wohnung und erster Tätigkeitsstätte/BetriebsstätteVerpflegungspauschale aktuell
Abwesenheit am vollen Kalendertag28 €
An- und Abreisetag14 €
Abwesenheit mehr als acht Stunden14 €




Handlungsempfehlung:





Abzuwarten bleibt der weitere Gang des Gesetzgebungsverfahrens. Möglicherweise erfolgt dann eine Änderung, die im Laufe des Jahres 2024 in Kraft tritt.


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