Für GmbH-Gesellschafter und GmbH- Geschäftsführer

Absenkung des Körperschaftsteuersatzes ab 2028

26. Januar 2026


In dem am 18.7.2025 im BGBl. verkündeten „Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland“ ist (mit Blick auf die Kapitalgesellschaften) vorgesehen, dass der Steuersatz bei der Körperschaftsteuer beginnend in 2028 in fünf Schritten bis 2032 jährlich um jeweils 1 %-Punkt von aktuell 15 % auf letztendlich 10 % absinkt.





Hinweis:





Derzeit ist noch nicht abzusehen, inwieweit dies (wenn überhaupt) Änderungen bei der Einkommensteuer (z.B. der Höhe des sog. Abgeltungsteuersatzes) nach sich ziehen wird. Vor dem Hintergrund von Überlegungen zur konkreten Rechtsformwahl werden nach jetzigem Stand jedenfalls in Thesaurierungsfällen die Kapitalgesellschaften gegenüber den Personengesellschaften an Attraktivität gewinnen. Zudem wird für Personengesellschaften der Weg in die Körperschaftsbesteuerung mittels Option nach § 1a KStG deutlich mehr Beachtung finden.


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