Mit Datum vom 5.6.2025 hat die Bundesregierung den Gesetzentwurf (BR-Drucks. 233/25) zum „Entwurf eines Gesetzes für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland“ vorgelegt. In der Folge hat der Bundesrat am 13.6.2025 (BR-Drucks. 233/25 (B)) dazu Stellung genommen und den vorgesehenen Maßnahmen inhaltlich zugestimmt. Nach der politischen Verständigung über die Lastentragung hinsichtlich der erwarteten Steuermindereinnahmen ist mit einer Zustimmung des Bundesrates am 11.7.2025 zu rechnen.
Für GmbH-Gesellschafter und GmbH-Geschäftsführer ist dabei insbesondere herauszustellen, dass der Körperschaftsteuersatz beginnend ab dem Jahr 2028 in 1 %-Schritten auf 10 % (in 2032 erreicht) abgesenkt werden soll. Diese Maßnahme soll nicht zuletzt dazu führen, dass das deutsche Besteuerungsniveau im internationalen Vergleich wieder konkurrenzfähig wird. Zusammen mit der Gewerbesteuer würden dann ab 2032 Kapitalgesellschaften mit ca. 25 % Ertragsteuern belastet.
Hinweis:
Die weitere Entwicklung ist aufmerksam zu verfolgen, auch wenn der Steuersatz erst ab dem Jahr 2028 abgesenkt werden soll. Im Rahmen einer mittelfristigen Planung sollte schon jetzt berücksichtigt werden, dass mit ergebnispolitischen Maßnahmen endgültige Steuerersparnisse dann erzielt werden können, wenn Gewinne nicht bis 2027, sondern erst ab dem Jahr 2028 der Körperschaftsteuer unterworfen werden, z.B. durch das Verschieben gewinnrealisierender Vorgänge auf 2028 und später bzw. das Vorziehen von Aufwendungen in das Jahr 2027 oder früher.
Die Belastung von Gewinnausschüttungen einer Kapitalgesellschaft auf Ebene der Gesellschafter soll nach derzeitigem Stand unverändert bleiben, also mit 25 % im steuerlichen Privatvermögen bzw. einer 40 %igen Steuerfreistellung (sog. Teileinkünfteverfahren) im steuerlichen Betriebsvermögen.