Die Corona-Pandemie hat in vielen Fällen wirtschaftliche Spuren hinterlassen. Im Hinblick auf deren Abbildung im Jahresabschluss zum 31.12.2020 ist zunächst festzustellen, dass die einzelnen Aktiva und Passiva wie gehabt nach den allgemeinen Regeln anzusetzen und zu bewerten sind. Belastungen durch die aktuelle wirtschaftliche Lage des Betriebs können sich in einzelnen Positionen der Bilanz niederschlagen, so z.B. in Form von außerordentlichen Abschreibungen auf Aktiva oder in Form von Rückstellungen.
Im Folgenden werden wichtige aktuelle Bilanzierungsfragen für den Jahresabschluss zum 31.12.2020 aufgegriffen.
Im Folgenden werden wichtige aktuelle Bilanzierungsfragen für den Jahresabschluss zum 31.12.2020 aufgegriffen.