Von ausländischen Sozialversicherungsträgern werden vielfach Globalbeiträge erhoben, welche die verschiedenen Versicherungsleistungen umfassen. Zur Zuordnung zu den einzelnen Kategorien der Sonderausgaben gibt die FinVerw jährlich Aufteilungsmaßstäbe für diese einheitlichen Sozialversicherungsbeiträge heraus. Dies erfolgt staatenweise. Mit Schreiben vom 28.11.2024 (Az. IV C 4 – S 2221/20/10002 :006) wurden die Aufteilungsmaßstäbe für das Jahr 2025 veröffentlicht.
Von Bedeutung ist dies zum einen für Arbeitnehmer, die einer Tätigkeit im Ausland nachgehen und für die entsprechende Sozialversicherungsbeiträge einbehalten werden. Relevanz hat dies aber auch für Arbeitgeber in Bezug auf Altersvorsorgeaufwendungen, welche in der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung bzw. der besonderen Lohnsteuerbescheinigung entsprechend aufgeteilt auszuweisen sind.
Hinweis:
Die geänderten Aufteilungswerte sind entsprechend zu berücksichtigen.