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Corona-Pandemie: Verlängerung der Möglichkeiten der Stundung von Steuerforderungen

8. Februar 2021

Corona-Pandemie: Verlängerung der Möglichkeiten der Stundung von Steuerforderungen

Die FinVerw hat mit Schreiben des BMF vom 22.12.2020 (Aktenzeichen IV A 3 – S 0336/20/10001:025) die Möglichkeiten der Stundung von Steuerforderungen sowie die vereinfachte Anpassung von Steuervorauszahlungen verlängert. Insoweit gilt:

 

Steuerstundungen:

–  Die nachweislich unmittelbar und nicht unerheblich negativ von der Corona-Pandemie wirtschaftlich betroffenen Stpfl. können bis zum 31.3.2021 unter Darlegung ihrer Verhältnisse Anträge auf Stundung der bis zum 31.3.2021 fälligen Steuern stellen. Die Stundungen sind längstens bis zum 30.6.2021 zu gewähren.

–  Über den 30.6.2021 hinaus können Anschlussstundungen für die bis zum 31.3.2021 fälligen Steuern im Zusammenhang mit einer angemessenen, längstens bis zum 31.12.2021 dauernden Ratenzahlungsvereinbarung gewährt werden.

–  Bei der Prüfung der Voraussetzungen für diese (Anschluss-)Stundungen sollen keine strengen Anforderungen gestellt werden. Die Anträge sind nicht deshalb abzulehnen, weil die Stpfl. die entstandenen Schäden wertmäßig nicht im Einzelnen nachweisen können.

–  Auf die Erhebung von Stundungszinsen kann in den vorgenannten Fällen verzichtet werden.

 

Anpassung von Vorauszahlungen:

–  Die nachweislich unmittelbar und nicht unerheblich negativ wirtschaftlich betroffenen Stpfl. können bis zum 31.12.2021 unter Darlegung ihrer Verhältnisse Anträge auf Anpassung der Vorauszahlungen auf die Einkommen- und Körperschaftsteuer 2021 stellen. Bei der Nachprüfung der Voraussetzungen sind keine strengen Anforderungen zu stellen.

Handlungsempfehlung:

Die FinVerw lässt offen, wann ein Stpfl. „nicht unerheblich negativ betroffen“ ist. Im Einzelfall sollten möglichst rasch Anträge auf Stundung fälliger Steuern oder Anträge auf Anpassung von Vorauszahlungen gestellt werden und formlos umschrieben werden, inwiefern der Stpfl. von der Corona-Pandemie betroffen ist, z.B. auf Grund behördlich angeordneter Betriebsschließungen, wirtschaftlichen Schwierigkeiten von wichtigen Kunden, o.Ä.
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