Für alle Steuerpflichtigen

Zweites Gesetz zur steuerlichen Entlastung von Familien

5. September 2020

Das Bundeskabinett hat das Zweite Gesetz zur steuerlichen Entlastung von Familien in das Gesetzgebungsverfahren eingebracht. Vorgesehen sind insbesondere Erhöhungen beim Kindergeld, bei den Kinderfreibeträgen und beim Grundfreibetrag:













































  aktuell Ab 2021
Grundfreibetrag bei der Einkommensteuer

9 408 €



9 696 €


und ab 2022:


9 984 €


Kindergeld    
 1. und 2. Kind

204 €



219 €


 3. Kind

210 €



225 €


 jedes weitere Kind

235 €



250 €


Kinderfreibetrag (je Elternteil)

2 586 €



2 730 €


Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf (je Elternteil)

1 320 €



1 464 €



 

Hinweis:

Die Änderungen beim Steuertarif werden automatisch beim Lohnsteuerabzug ab Januar 2021 berücksichtigt.
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