Zum 1.1.2026 steigen sowohl das Kindergeld und die Kinderfreibeträge als auch der steuerfreie Grundfreibetrag bei der Einkommensteuer. Die maßgeblichen Werte sind:
| 2025 | Ab 1.1.2026 | |
| Kindergeld im Monat pro Kind | 255 € | 259 € |
| Kinderfreibetrag (je Stpfl. – bei zusammen zur Einkommensteuer veranlagten Ehegatten verdoppeln sich die Beträge) | 3 336 € | 3 414 € |
| Grundfreibetrag bei der Einkommensteuer | 12 096 € | 12 348 € |
| Einsetzen des linearen Einkommensteuersatzes von 42 % | 68 481 € | 69 679 € |
Hinweis:
Das angehobene Kindergeld wird automatisch ab Januar 2026 ausgezahlt. Die Entlastungen beim Einkommensteuertarif werden vom Arbeitgeber bei der Lohnabrechnung ab Januar 2026 berücksichtigt. Außerhalb des Lohnsteuerabzugs profitieren die Stpfl. von diesen Änderungen bei der Einkommensteuerveranlagung für 2026 oder bei einer Anpassung der Vorauszahlungen zur Einkommensteuer.