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Erdgas-/Wärme-Soforthilfe Dezember 2022: Besteuerung nachträglich aufgehoben

6. März 2024


Die im Dezember 2022 gewährte Soforthilfe für Erdgas-/Fernwärmekunden sollte ursprünglich – unter Berücksichtigung von Freigrenzen – der Besteuerung unterliegen. Diese Regeln zur steuerlichen Erfassung der Erdgas-/Wärme-Soforthilfe Dezember 2022 wurden nun rückwirkend aufgehoben, so dass keine steuerliche Erfassung erfolgt.





Hinweis:





Im Bereich der Vermietungseinkünfte mindert diese Soforthilfe die abzugsfähigen Werbungskosten für den Erdgas-/Wärmebezug. Wenn diese Hilfe an die Mieter weitergegeben wird, mindern sich entsprechend die als Einnahmen zu erfassenden Nebenkosten. Insofern kann auf die tatsächlichen Zahlungen abgestellt werden.


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