Für Unternehmer und Freiberufler

Ergotherapie-GmbH unterliegt der Gewerbesteuer

20. Oktober 2025


Ein Ergotherapeut, der als Einzelunternehmen organisiert ist, erzielt aus dieser Tätigkeit freiberufliche Einkünfte und unterliegt damit nicht der Gewerbesteuer. Anders ist dies dann, wenn die Tätigkeit in der Rechtsform einer GmbH ausgeübt wird, weil eine Kapitalgesellschaft kraft Rechtsform – also unabhängig von der ausgeübten Tätigkeit – stets der Gewerbesteuer unterliegt. Insoweit wollte sich nun ein Stpfl. auf die ausdrückliche Befreiungsvorschrift für Leistungen von Einrichtungen der ambulanten Rehabilitation berufen. Dies hat das FG Berlin-Brandenburg mit Entscheidung vom 17.9.2024 (Az. 8 K 8202/22) abgelehnt. Zu befreien seien danach nur Krankenhäuser und die dort genannten Einrichtungen, soweit die weiteren in der Vorschrift genannten Voraussetzungen vorlägen. Eine weite Auslegung der Vorschrift ist nicht geboten.





Hinweis:





Gegen diese Entscheidung ist nun unter dem Az. V R 24/24 die Revision beim BFH anhängig, so dass diese Rechtsfrage noch nicht geklärt ist. Auch hat das FG Köln in der Entscheidung vom 2.5.2024 (Az. 15 K 1653/22) eine andere Auslegung befürwortet. Aber auch insoweit ist die Revision vor dem BFH anhängig.


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