Für Arbeitnehmer und Arbeitgeber

Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns zum 1.1.2021

13. Januar 2021

Zum 1.1.2021 und dann in Halbjahresschritten erfolgt eine Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns.[mk_custom_list icon_color="/wp-content/uploads/2016/09/favicon.ico" margin_bottom="30" align="none"] Und zwar:

  • derzeit: 9,35 € je Stunde

  • ab 1.1.2021: 9,50 € je Stunde

  • ab 1.7.2021: 9,60 € je Stunde

  • ab 1.1.2022: 9,82 € je Stunde und

  • ab 1.7.2022: 10,45 € je Stunde.





Handlungsempfehlung:
Bei betroffenen Arbeitnehmern, also solchen, bei denen der vereinbarte Lohn zwischen 9,35 € je Stunde und 9,50 € je Stunde liegt, sind zum 1.1.2021 Anpassungen erforderlich. Vorsicht ist geboten in den Fällen, in denen die Anpassung des Mindestlohns dazu führt, dass die 450 €-Grenze überschritten wird. Dann entsteht entweder ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis oder die Arbeitszeit muss entsprechend vermindert werden, damit bei dem angehobenen Stundenlohn die 450 €-Grenze weiter eingehalten wird.


Daneben ist zu beachten, dass es etliche Branchen-Mindestlöhne gibt. Diese werden von Gewerkschaften und Arbeitgebern in einem Tarifvertrag ausgehandelt und von der Politik für allgemeinverbindlich erklärt. Branchen-Mindestlöhne gelten für alle Betriebe der Branche – auch für die, die nicht tarifgebunden sind. Zum 1.1.2021 werden auch verschiedene Mindestlöhne nach oben angepasst, nicht nur aus aktuellen Tarifverhandlungen (so z.B. in der Gebäudereinigung), sondern auch aus bereits laufenden Vereinbarungen.[/mk_custom_list]
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