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Erleichterung für Grenzpendler: Deutschland und Niederlande einigen sich auf neue Homeoffice-Regelung

7. Juli 2025


Das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und den Niederlanden wird angepasst: Künftig sollen Grenzpendlerinnen und Grenzpendler bis zu 34 Tage im Jahr von zu Hause aus arbeiten können, ohne dass sich dadurch ihre steuerliche Situation ändert.





Die nun angekündigte Änderung sieht vor, dass bis zu 34 Tage Homeoffice pro Jahr steuerlich so behandelt werden, als wären sie im Tätigkeitsstaat – also z.B. in den Niederlanden – erbracht worden. Damit entfällt für diese Tage eine doppelte Aufteilung des Einkommens zwischen den Staaten, was den administrativen Aufwand für die Betroffenen deutlich reduziert.





Hinweis:





Die neuen Regeln müssen noch von den jeweiligen nationalen Parlamenten bestätigt werden.


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