Für alle Steuerpflichtigen

Ernstliche Zweifel an der Höhe der Säumniszuschläge

22. Dezember 2022


Der BFH bestätigt mit Beschluss v. 23.5.2022 (Az. V B 4/22 (AdV)), dass ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der nach dem 31.12.2018 verwirkten Säumniszuschläge bestehen. Insoweit verweist das Gericht auf den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zur Vollverzinsung.





Handlungsempfehlung:





Auch wenn dieser Beschluss nur ein Aussetzungsverfahren betrifft und damit nur nach einer „summarischen Prüfung“ ergangen ist, sollte in der Praxis bei vergleichbaren Fällen gegen die Festsetzung von Säumniszuschlägen verfahrensrechtlich vorgegangen werden.


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