Für Unternehmer und Freiberufler

Gewinngrenze bei Inanspruchnahme eines Investitionsabzugsbetrags

8. Mai 2026


Stpfl. können für die künftige Anschaffung oder Herstellung von abnutzbaren beweglichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens bis zu 50 % der voraussichtlichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten gewinnmindernd abziehen (Investitionsabzugsbeträge). Im Ergebnis wird damit die hälftige Abschreibung des Wirtschaftsgutes bereits vor der Anschaffung steuermindernd wirksam und aus der insoweit erzielten Minderung der Steuerlast kann die Investition teilweise finanziert werden.





Voraussetzung zur Nutzung dieses steuerlichen Instruments ist zunächst insbesondere, dass der Gewinn im Wirtschaftsjahr, in dem die Abzüge vorgenommen werden sollen, ohne Berücksichtigung der Investitionsabzugsbeträge 200 000 € nicht überschreitet. Die Investition muss zudem bis zum Ende des dritten auf das Wirtschaftsjahr des Abzugs folgenden Wirtschaftsjahres getätigt werden. Weiterhin muss das geplante Investitionsobjekt mindestens bis zum Ende des dem Wirtschaftsjahr der Anschaffung oder Herstellung folgenden Wirtschaftsjahres vermietet oder in einer inländischen Betriebsstätte des Betriebes ausschließlich oder fast ausschließlich betrieblich genutzt werden.





Der BFH hat nun mit Urteil vom 1.10.2025 (Az. X R 16, 17/23) die bislang strittige Frage entschieden, was in diesem Zusammenhang unter dem Begriff „Gewinn“ zu verstehen ist. Insoweit ist der steuerliche Gewinn i.S.d. Einkommensteuergesetzes maßgebend und nicht etwa der Gewinn der Steuerbilanz. Bei der Prüfung, ob die Gewinngrenze überschritten wird, sind deshalb auch außerbilanzielle Korrekturen zu berücksichtigen. Das betrifft auch die für Zwecke der Ermittlung der steuerlichen Bemessungsgrundlage hinzuzurechnende Gewerbesteuer.





Handlungsempfehlung:





Liegt der Gewinn knapp über dieser Schwelle, so kann ggf. mittels bilanzpolitischer Instrumente noch ein Überschreiten der Schwelle vermieden werden und damit die Möglichkeit der Nutzung dieses steuerlichen Instruments der Investitionsabzugsbeträge eröffnet werden.


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