Für Hauseigentümer

Grundsteuer: Erste Musterklage in Ostdeutschland eingereicht

22. Oktober 2024


Der Bund der Steuerzahler weist darauf hin, dass betreffend des Grundsteuer-Bundesmodells nun auch eine erste Musterklage in einem ostdeutschen Bundesland erhoben wurde. Im Streitfall ist der Stpfl. Eigentümer von vier vermieteten Eigentumswohnungen im sächsischen Chemnitz. Es handelt sich um ein denkmalgeschütztes, gut instand gehaltenes Haus in einem Sanierungsgebiet. Auf Grund der Marktlage in der Stadt sind dort bei weitem nicht die Mieten zu erzielen, die das Finanzamt auf Basis des geltenden Grundsteuer-Bundesmodells für die Grundsteuer laut Mietentabelle für das Bundesland ansetzt. Das Gesetz sieht jedoch keine Möglichkeit vor, dass die Stpfl. einen niedrigeren Wert der Immobilie für den Einzelfall nachweisen können.





Handlungsempfehlung:





Die weitere Entwicklung bleibt insoweit abzuwarten. Grundsätzlich ist anzuraten, Bescheide über die Feststellung der Grundsteuerwerte auf den 1.1.2022 verfahrensrechtlich offen zu halten.


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