Für Arbeitgeber, Für Arbeitnehmer und Arbeitgeber

Höhere Pfändungsfreigrenzen für Arbeitseinkommen ab Juli 2025

9. Juli 2025


Ab 1.7.2025 gelten höhere Pfändungsfreigrenzen für Arbeitseinkommen. Die Pfändungsfreigrenzen sollen sicherstellen, dass der Schuldner auch bei einer Pfändung seines Arbeitseinkommens sein Existenzminimum sichern und die gesetzlichen Unterhaltspflichten erfüllen kann. Die Höhe der Pfändungsfreigrenzen für Arbeitseinkommen wird jeweils zum 1.7. eines jeden zweiten Jahres an die Entwicklung des steuerlichen Grundfreibetrags angepasst.





Um diesen Prozentsatz wird nun die Pfändungsfreigrenze angehoben. Ab dem 1.7.2025 beträgt der monatlich unpfändbare Grundbetrag 1 555,00 € (bisher: 1 491,75 €). Dieser Betrag erhöht sich, wenn gesetzliche Unterhaltspflichten zu erfüllen sind. Übersteigt das Arbeitseinkommen den so ermittelten pfändungsfreien Betrag, verbleibt dem Schuldner vom Mehrbetrag bis zu einer Obergrenze ebenfalls ein bestimmter Anteil.





Hinweis:





Von Arbeitgebern sind in einschlägigen Fällen also ab Juli 2025 die erhöhten Pfändungsfreigrenzen bei der Lohnabrechnung und -auszahlung zu berücksichtigen.


Zur Übersicht