Mit seinem Urteil v. 25.2.2025 (Az. VIII R 22/22) hat der BFH – zu den steuerrechtlichen Auswirkungen der sog. wirtschaftlichen Neugründung auf das steuerliche Einlagekonto einer Kapitalgesellschaft – erstmalig entschieden, dass
– eine wirtschaftliche Neugründung vorliegt, wenn eine durch Eintragung in das Handelsregister als juristische Person bereits entstandene Kapitalgesellschaft als unternehmensloser Rechtsträger besteht und sodann mit einem Unternehmen mit Kapital ausgestattet wird,
– im Fall einer solchen wirtschaftlichen Neugründung die durch die Einlageleistung der Gründer bereits erloschene Einlageforderung der Kapitalgesellschaft nicht wieder auflebt, und
– eine im Zusammenhang mit einer wirtschaftlichen Neugründung erbrachte Einlage nach § 27 Abs. 1 Satz 1 KStG im steuerlichen Einlagekonto auszuweisen ist, sofern sie nicht zur Erfüllung noch nicht eingeforderter ausstehender Einlagen erbracht worden ist.
Hinweis:
Damit haben sowohl das FG wie auch der BFH gegen die Auffassung der FinVerw auch für die Fälle der wirtschaftlichen Neugründung die Möglichkeit der steuerfreien Einlagenrückgewähr – systemgerecht – eröffnet.