Die als Landesleistung in Thüringen gezahlte Gründerprämie nach der sog. Gründerrichtlinie des Thüringer Ministeriums für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft vom 10.7.2017 ist nicht steuerbefreit, wie das Thüringer FG nun mit Urteil vom 26.6.2025 (Az. 1 K 426/22) entschieden hat. Diese Zuwendung bezweckt die Förderung des Unternehmergeistes durch die Unterstützung von Existenzgründungen mit innovationsbasierten Gründungsvorhaben von besonderer wirtschaftlicher Bedeutung während der Gründungsphase. Der Zuwendungsempfänger muss das Gründungsvorhaben aus einer bestehenden sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung heraus oder im Anschluss an eine solche umsetzen. Insbesondere greift insoweit nicht die spezielle Steuerbefreiung für Leistungen der Arbeitsförderung. Vielmehr handelt es sich um ein Instrument der Wirtschaftsförderung.
Hinweis:
Das FG hat die Revision zugelassen, so dass abzuwarten bleibt, ob diese eingelegt wird und damit der BFH diesen Fall letztlich entscheiden muss.