Auch wenn Kassen- und Parkscheinautomaten der Parkraumbewirtschaftung sowie Ladepunkte für Elektro- oder Hybridfahrzeuge über Bezahlfunktionen verfügen, brauchen diese nicht wie andere elektronische Kassensysteme durch eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung geschützt zu werden. Nach aktuellem Recht fallen diese zwar noch unter den Anwendungsbereich der Kassensicherungsverordnung. Es soll aber eine gesetzliche Änderung erfolgen. Die FinVerw hat im Vorgriff auf die Änderung der Kassensicherungsverordnung die Pflicht zur Aufrüstung dieser Systeme mit einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung bis zum Inkrafttreten dieser Änderung ausgesetzt (so Schreiben des BMF v. 3.5.2021, Az. IV A 4 – S 0319/21/10001 :001). Der Änderung der Kassensicherungsverordnung hat der Bundesrat am 25.6.2021 zugestimmt, so dass diese dann auch kurzfristig in Kraft treten kann.
Handlungsempfehlung:
Soweit also aktuell Aufrüstungen/Neuanschaffungen in diesem Bereich vorgesehen sind, sollten diese nun bestätigten geringeren Anforderungen berücksichtigt werden.