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Kurzarbeitergeld: Maximale Bezugsdauer beträgt weiterhin 24 Monate

5. Februar 2026


Die maximale Bezugsdauer für das Kurzarbeitergeld beträgt weiterhin 24 Monate. Eine entsprechende Verordnung hat die Bundesregierung am 17.12.2025 beschlossen, mit der eine Verlängerung der erweiterten Bezugsdauer bis zum 31.12.2026 gilt.





Hinweis:





Antworten auf die häufigsten Fragen zu Kurzarbeit und Qualifizierung sind auf der Homepage des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) veröffentlicht.


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