Zum 1.1.2025 steigt der Mindestlohn auf 12,82 € je Stunde (aktuell 12,41 € je Stunde). Entsprechend wird auch die Verdienstgrenze für Minijobs auf 556 € pro Monat angehoben und der Übergangsbereich (für sog. Midijobs) liegt bei 556,01 € bis 2 000 €.
Hinweis:
Ggf. sind abweichende (höhere) Branchenmindestlöhne zu beachten. Auch diese steigen teilweise zum 1.1.2025 an, so z.B. im Elektrohandwerk und in der Pflegebranche. Branchenmindestlöhne sind Mindestlöhne, die von Gewerkschaften und Arbeitgebern in einem Tarifvertrag ausgehandelt und dann für allgemeingültig erklärt werden. Diese Branchenmindestlöhne gelten für alle Unternehmen und Betriebe einer Branche, auch wenn sie nicht tarifgebunden sind.
Handlungsempfehlung:
Zu prüfen ist, ob eine Anhebung des vereinbarten Lohns auf den ab dem 1.1.2025 geltenden Mindestlohn notwendig ist. Arbeitnehmer, die ein versicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis (mit entsprechender Absicherung, z.B. Krankenversicherungsschutz) wünschen, müssen ab dem 1.1.2025 einen Bruttoverdienst von mindestens 556,01 € haben. Auch insoweit ist ggf. eine Anpassung erforderlich.