Für Hauseigentümer

Nachbesserungen des thüringischen Grundsteuergesetzes geplant

25. Juli 2025


Das Thüringische Grundsteuergesetz soll punktuell nachgebessert werden. Grund hierfür ist, dass deutlich geworden ist, dass die Anwendung des Bundesmodells eine finanzielle Unwucht zu Lasten der Wohnzwecken dienenden Grundstücke mit sich bringt. Dies soll nun besser austariert werden. Vorgesehen ist, dass in dem neuen Landesgesetz einerseits die thüringischen spezifischen Steuermesszahlen für Wohnen und Nichtwohnen festgelegt werden. Den Kommunen soll andererseits die Möglichkeit eingeräumt werden, im Bereich der Grundsteuer B differenzierte Hebesätze für Wohnen und Nichtwohnen festzulegen. Wenn der Landtag diesem Vorhaben zustimmt, können die differenzierten Hebesätze von den Kommunen ab 2026 eingeführt werden. Die Festlegung der neuen Regelungen für die Steuermesszahlen wäre aus technischen Gründen frühestens ab 2027 möglich.





Hinweis:





Der weitere Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens bleibt abzuwarten. Handlungsbedarf besteht für die Grundstückseigentümer nicht.


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