Für Bezieher von Kapitaleinkünften

Neue Informationspflichten über bestimmte Transaktionen von Kryptowerte-Nutzern

13. März 2026


Umgesetzt wurde die sog. DAC 8-Richtlinie. Kern ist die Einführung einer Pflicht für Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen, den Finanzbehörden Informationen über bestimmte Transaktionen von Kryptowerte-Nutzern zu melden. Gleichzeitig werden die in Bezug auf Finanzkonten bereits bestehenden Meldepflichten auf bestimmte digitale Zahlungsinstrumente, namentlich elektronisches Geld (E-Geld) und digitales Zentralbankgeld, ausgeweitet. Damit soll die steuerliche Erfassung von Einkünften aus Kryptowerten sichergestellt werden. Dabei wird ein zwischenstaatlicher Informationsaustausch eingeführt.





Hinweis:





Kryptowerte wie Bitcoin, Ethereum und Monero sind als „anderes Wirtschaftsgut“ einzustufen. Damit werden Gewinne (und Verluste) aus dem Handel mit solchen Werten steuerlich als sonstige Einkünfte aus einem privaten Veräußerungsgeschäft erfasst, wenn zwischen Kauf und Verkauf eine Zeitspanne von nicht mehr als einem Jahr liegt. Diese virtuellen Werte werden angeschafft, wenn sie im Tausch gegen Euro, eine Fremdwährung oder andere virtuelle Werte erworben werden; sie werden veräußert i.S.d. Vorschrift, wenn sie in Euro oder gegen eine Fremdwährung zurückgetauscht oder in andere Currency Token umgetauscht werden. Wird diese Jahresfrist überschritten, so sind Gewinne und Verluste steuerlich unbeachtlich. Einkünfte aus Kapitalvermögen werden aus dem Handel mit solchen Werten dann nicht erzielt.





Entscheidend für die Frage der steuerlichen Erfassung bei dem Handel von Kryptowerten durch private Kapitalanleger ist also die Jahresfrist. Sehr sorgfältig sollten Handelsaktivitäten dokumentiert und die steuerlichen Erklärungspflichten geprüft werden. Bei Nichtbeachtung drohen auch steuerstrafrechtliche Risiken. Anders ist die steuerliche Beurteilung dann, wenn Kryptowerte im Rahmen einer gewerblichen Tätigkeit gehandelt werden oder durch eine gewerbliche Tätigkeit Kryptowerte geschaffen werden.


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