Auch EU-Taxameter und Wegstreckenzähler müssen mit einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung ausgerüstet sein. Zur Umsetzung einer flächendeckenden Aufrüstung wurde es von der FinVerw nicht beanstandet, wenn diese elektronischen Aufzeichnungssysteme längstens bis zum 31.12.2025 noch nicht über eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung verfügen. Insoweit muss nun bis Jahresende eine Umrüstung erfolgen.
Hinweis:
Im Übrigen besteht die Pflicht, den Einsatz solcher EU-Taxameter und Wegstreckenzähler der FinVerw mitzuteilen. Dies muss elektronisch mit den vorgegebenen Daten z.B. über www.elster.de erfolgen.